Unfallschutz

Unfallschutz bei der Besorgung von Medien

Stellen Sie sicher, dass Sie als Lehrkraft Unfallschutz bei der Besorgung von Medien genießen. Hier die wichtigsten Fakten nach den KMS vom 29.03.1977, 5.04.1978, 20.12.1978 und 6.05.1985: 

„Erleiden Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen (gilt auch für alle anderen Schularten) anlässlich der Besorgung von Film- und Bildmaterial bei den Bildstellen einen Unfall, so kann ihnen Unfallfürsorge nach Art. 147 ff BayBG nur gewährt werden, wenn es sich dabei um eine dienstliche Tätigkeit (d.h. für den Freistaat Bayern) handelt. Die Bereitstellung und Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln ist nach Art. 40 Abs. 2 Nr. 3 VoSchG zunächst Aufgabe des Trägers des Schulaufwandes. Lehrer an Volksschulen, die sich um die Beschaffung von Film- und Bildmaterial bemühen, erfüllen damit in erster Linie eine Aufgabe des Sachträgers (d.h. sie werden für die Kommune tätig). Im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen besteht aber Einverständnis, den beamteten Lehrern an Volksschulen (gilt natürlich auch für Lehrer im Angestelltenverhältnis) während des Besorgens von Film- und Bildmaterial bei den Bildstellen für Unterrichtszwecke Dienstunfallschutz nach Art. 147 ff BayBG zu gewähren, wenn der Schulaufwandsträger tatsächlich im Einzelfall nicht in der Lage ist, die Beschaffung und Bereitstellung des Film- und Bildmaterials selbst zu übernehmen (z.B. durch den Hausmeister der Schule), und der Lehrer daher, um einen ordnungsgemäßen Unterricht durchführen zu können, die Besorgung selbst vornehmen muss. Der Lehrer muss diese Besorgung von Film- und Bildmaterial seiner Schulleitung jeweils vorher schriftlich anzeigen (ein Muster für die Bescheinigung finden Sie unten, sie ist für die Hand des Lehrers gedacht). Diese Unfallfürsorge (Dienstunfallschutz, bzw. Dienstunfallversicherung) wird auch gewährt, wenn ein Lehrer die Bildstelle anlässlich einer mediendidaktischen Beratung (z.B. über die Verwendbarkeit eines Films in einer bestimmten Jahrgangstufe usw.) aufsucht.“

Muster für Bescheinigung  

  

 


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