| Urheberrecht | |
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Die Medien der MEDIENZENTRALE beinhalten das Verleihrecht und das Recht für die nicht-gewerblich öffentliche Aufführung (V + Ö-Recht). Sie können also öffentlich gezeigt werden, wenn kein Eintritt (!) verlangt wird. Die Medienzentrale besitzt aber nicht das Recht, ihre Medien zu kopieren. Für alle ihre Medien gilt deshalb ein absolutes Kopierverbot. Bitte halten Sie sich daran, Verstöße gegen das Urheberrecht werden straf- (Geldstrafe oder Gefängnis) und privatrechtlich (Schadensersatzansprüche) verfolgt. Der Mitschnitt von Schulfunk- und Schulfernsehsendungen ist unter folgenden Voraussetzungen urheberrechtlich zulässig: ·
ausdrückliche Nennung als Schulfernsehsendung Die Löschung muss spätestens am Ende des folgenden Schuljahres erfolgen oder Sie leisten dem Urheber der Sendung eine Vergütung. Die Sendungen des Schuljahres 2009/2010 müssen also spätestens im Juli 2011, die Sendungen des Schuljahres 2010/2011 im Juli 2012 gelöscht werden (§ 47 UrhG). Der Mitschnitt und die Vorführung von anderen mitgeschnittenen Sendungen ist in der Klasse grundsätzlich nicht erlaubt. Das
Urheberrecht kennt einzig folgende Ausnahmen: Auf der Homepage des Referenten für
Medienpädagogik an der ALP Dillingen, Herrn Johannes Philipp,
finden Sie aktuelle Informationen zum Medienrecht in der Schule:
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Medienzentrale für Schule und Bildung
DachauWeiherweg 16 |