Urheberrecht

Die Medien der MEDIENZENTRALE beinhalten das Verleihrecht und das Recht für die nicht-gewerblich öffentliche Aufführung (V + Ö-Recht). Sie können also öffentlich gezeigt werden, wenn kein Eintritt (!) verlangt wird. Die Medienzentrale besitzt aber nicht das Recht, ihre Medien zu kopieren. 

Für alle ihre Medien gilt deshalb ein absolutes Kopierverbot. Bitte halten Sie sich daran, Verstöße gegen das Urheberrecht werden straf- (Geldstrafe oder Gefängnis) und privatrechtlich (Schadensersatzansprüche) verfolgt.

Der Mitschnitt von Schulfunk- und Schulfernsehsendungen ist unter folgenden Voraussetzungen urheberrechtlich zulässig:

·       ausdrückliche Nennung als Schulfernsehsendung
·       nur einzelne Bild- und Tonträger
·       Verwendung nur für den Unterricht
·       kein Tausch der Sendungen mit anderen Schulen
·       Aufzeichnungs- und Löschpflicht

Die Löschung muss spätestens am Ende des folgenden Schuljahres erfolgen oder Sie leisten dem Urheber der Sendung eine Vergütung. Die Sendungen des Schuljahres 2009/2010 müssen also spätestens im Juli 2011, die Sendungen des Schuljahres 2010/2011 im Juli 2012 gelöscht werden (§ 47 UrhG).

Der Mitschnitt und die Vorführung von anderen mitgeschnittenen Sendungen ist in der Klasse grundsätzlich nicht erlaubt. 

Das Urheberrecht kennt einzig folgende Ausnahmen:
·       öffentliche Reden (§ 48 UrhG)

·      
Nachrichten und Tagesneuigkeiten (§ 49 UrhG)
Die Grenzen werden hierbei recht eng ausgelegt.

Sie dürfen auch privat von Ihnen oder der Schule erworbene DVDs und Videos in Ihrem Unterricht zeigen, das gilt nicht für irgendwelche privat erstellten Kopien.

Auf der Homepage des Referenten für Medienpädagogik an der ALP Dillingen, Herrn Johannes Philipp, finden Sie aktuelle Informationen zum Medienrecht in der Schule: 
http://alp.dillingen.de/ref/mp/recht/medrecht+schule_alp.pdf 

 

 


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Telefax 08131 74 11330