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- AV-Medien und AV-Geräte aus dem
Verleiharchiv des Medienzentrums stehen ausschließlich Interessenten aus dem
Landkreis Dachau zur Verfügung
- Die entliehenen AV-Medien dürfen nur
im Inland in nicht-gewerblichen Veranstaltungen verwendet werden und
nur für Zwecke, die der Wissenschaft, dem Unterricht oder der
Erziehung dienen.
- Das Leihgut kann entweder schriftlich,
telefonisch, per Fax oder aber über unseren Internet Katalog bestellt
werden. Es kann persönlich oder per Boten abgeholt werden.
- Die
Regelverleihzeit beträgt für Medien eine Woche (geändert!),
für Bücher und Zeitschriften
vier Wochen.
- Für alle Bestellungen ist die Adresse
der Schule bzw. der verantwortlichen Institution/Person notwendig
unter Angabe der Mediennummer (Signatur) und des Titels des AV-Mediums
sowie des gewünschten Termins.
- Der Benutzer versichert, dass er mit
der Bedienung und pfleglichen Behandlung der AV-Medien und -Geräte
vertraut ist.
- Der Entleiher übernimmt die volle
Haftung für die entliehenen AV-Medien und -Geräte in Höhe des
Neuwerts, sowohl bei von ihm oder von Dritten verursachten Schäden
als auch bei Verlust oder Untergang der überlassenen Gegenstände
durch Diebstahl, Feuer oder sonstige unabwendbare Ereignisse.
- Reparaturen dürfen nur vom
Medienzentrum durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden.
- Beanstandungen werden dem Entleiher
nach Prüfung des zurückgegebenen Leihguts mitgeteilt. Die
Schadensfeststellung, Instandsetzung und Neubeschaffung nimmt nur das
Medienzentrum vor.
- Der Entleiher verpflichtet sich zur
termingerechten und vollständigen Rückgabe der entliehenen AV-Medien und -Geräte.
- Die Versandkosten trägt der
Entleiher.
- Bestelltes, aber nicht geliefertes
Leihgut muss erneut bestellt werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass das
Überspielen der AV-Medien nach dem Urheberrechtgesetz nicht gestattet
ist und mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt werden kann.
Für Vorführungen von AV-Medien. die Musik enthalten, sind in
gewissen (seltenen) Fällen an die GEMA Gebühren zu entrichten.
- Zusätzliche Auskünfte können
jederzeit eingeholt werden.
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Medien
und Geräte können nur gegen einen Verleihausweis entliehen werden.
Lehrkräfte erhalten diesen bei der Schulleitung, Erzieherinnen bei der
Leitung des Kindergartens.
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Die Ausleihe ist für die Landkreisschulen und Kindergärten
kostenlos.
Verleihgebühren
für Vereine und Firmen pro Tag:
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Bezeichnung
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Einrichtungen
der Erwachsenenbildung und Vereine
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Firmen
und sonstige Entleiher
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€
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€
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Geräte
und Zubehör:
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Videokamera
(VHS, bzw. SVHS)
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8,00
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16,00
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DVD-Player
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5,50
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11,00
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Videorekorder
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5,50
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11,00
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Beamer
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5,50
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11,00
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Overhead-Projektor
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5,50
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11,00
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Leinwand
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3,00
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6,00
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Medien:
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16-mm-Film
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8,00
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16,00
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Dias
je Bild
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0,08
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0,16
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DVD
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8,00
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16,00
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Video-Kassette
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2,00
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4,00
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Bitte
beachten Sie, dass die Medienzentrale
-
Geräte nur subsidiär verleiht. Wir
garantieren in keinem Fall die Funktion der bei uns entliehenen Geräte
und sind auch nicht in der Lage, ein Ersatzgerät zu stellen.
-
wieder
ein
funktionstüchtiges 16-mm-Film-Gerät zur Ausleihe besitzt.
Eine
Bitte: Geben Sie Medien möglichst bald zurück, Ihre Kollegen werden
es Ihnen danken.
Geräte
(DVD-Player usw.) bitte vorbestellen und sofort
wieder zurückgeben. Sie werden nur an Personen verliehen, die eine
Einweisung in das entsprechende Gerät nachweisen können. Bei Bedarf kann
eine solche Einweisung an der Medienzentrale Dachau erfolgen.
Für
Schäden und Verlust haftet grundsätzlich der Entleiher. Wir erlauben
uns, Medien, die länger als 5 Monate nicht zurückgegeben werden, als
verloren anzusehen und in Rechnung zu stellen. Sollte das Medien noch zu
beschaffen sein, reichen wir die Originalrechnung an den Kunden weiter, dessen Verleihausweis benutzt worden ist. Ist
eine Wiederbeschaffung
nicht möglich, setzen wir gemeinsam mit der Kämmerei eine Summe
fest.
Urheberrecht
Die
Medien der MEDIENZENTRALE beinhalten das Verleihrecht und das Recht für
die nicht-gewerblich öffentliche Aufführung (V + Ö-Recht). Sie können
also öffentlich gezeigt werden, wenn kein Eintritt (!) verlangt wird. Die
Medienzentrale besitzt aber nicht das Recht, ihre Medien zu
kopieren.
Für
alle ihre Medien gilt deshalb ein absolutes Kopierverbot. Bitte
halten Sie sich daran, Verstöße gegen das Urheberrecht werden straf- und privatrechtlich
verfolgt.
Der
Mitschnitt von Schulfunk- und Schulfernsehsendungen ist unter
folgenden Voraussetzungen urheberrechtlich zulässig:
·
ausdrückliche Nennung als Schulfernsehsendung
·
nur einzelne Bild- und Tonträger
·
Verwendung nur für den Unterricht
·
kein Tausch der Sendungen mit anderen Schulen
·
Aufzeichnungs- und Löschpflicht
Die
Löschung muss spätestens am Ende des folgenden Schuljahres erfolgen oder
Sie leisten dem Urheber der Sendung eine Vergütung. Die Sendungen des
Schuljahres 2010/2011 müssen also spätestens im Juli 2012, die Sendungen des
Schuljahres 2011/2012 im Juli 2013 gelöscht werden (§ 47 UrhG).
Der
Mitschnitt und die Vorführung von anderen mitgeschnittenen Sendungen ist
in der Klasse grundsätzlich nicht erlaubt.
Das
Urheberrecht kennt einzig folgende Ausnahmen:
·
öffentliche Reden (§ 48 UrhG)
·
Nachrichten
und Tagesneuigkeiten (§ 49 UrhG)
Die Grenzen werden hierbei recht eng ausgelegt.
Lehrer
dürfen auch privat von Ihnen erworbene DVDs und Videos in
Ihrem Unterricht zeigen,
das gilt jedoch nicht für irgendwelche privat
erstellten Kopien.
Schulen
müssen auf jeden Fall Medien kaufen, die ausdrücklich für den
Schulgebrauch lizenziert sind (so genannte Schullizenz).
Auf der Homepage des Referenten für
Medienpädagogik an der ALP Dillingen, Herrn Johannes Philipp,
finden Sie aktuelle Informationen zum Medienrecht in der Schule:
http://alp.dillingen.de/ref/mp/recht/medrecht+schule_alp.pdf
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